Impressum

Vorstand

Dr. Christian Funke
Dr. Timo Gebken
Dieter Helmle
Dr. Gaston Michel

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Gustav Gaß

Handelsregister

Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 114056)

Identifikationsnummer

USt-ID: DE273515472

Aufsichtsbehörde

Die Gesellschaft ist ein deutsches Wertpapierinstitut nach §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt.

Entschädigungseinrichtung

Die Gesellschaft ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin, zugeordnet.

Schlichtungsstelle

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/EU vom 21.05.2013 über die alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der VuV-Ombudsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden können. Die Source For Alpha AG ist Mitglied des VuV und damit dieser Schlichtungsstelle angeschlossen. Für den Fall, dass einer Kundenbeschwerde nicht unmittelbar abgeholfen werden kann, wird damit die Möglichkeit eröffnet, kundenseitig die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Antragsteller kostenfrei. Weitere Informationen zur VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main erhalten Sie unter http://www.vuv-ombudsstelle.de

Offenlegung nach § 16 der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Die Vergütungssysteme der Gesellschaft sind so ausgestaltet, dass grundsätzlich Fehlanreize vermieden werden. Fixe und ggf. variable Vergütungen werden gezahlt, wobei die fixen Vergütungen so bemessen sind, dass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von den variablen Vergütungsbestandteilen oder zu großer Anreiz für den Mitarbeiter entstehen kann. Je nach der finanziellen Lage des Instituts kann die variable Vergütung bis auf null reduziert werden. In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Abs. 2 KWG wird auf die detaillierte Offenlegung des Gesamtbetrags der fixen und variablen Vergütungen sowie die Anzahl der Mitarbeiter, die variable Vergütungen erhalten, verzichtet, da diese Informationen aufgrund der Größe und Struktur des Unternehmens Rückschlüsse auf die (vertrauliche) Vergütung einzelner Mitarbeiter zulassen würden. Weitere erforderliche Angaben nach § 16 InstitutsVergV werden jährlich im Lagebericht (Bundesanzeiger) veröffentlicht.

Mitwirkungspolitik (§ 134 b Abs. 1 AktG)

Das Unternehmen Source For Alpha AG unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

–  Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
–  Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
–  Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
–  Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
–  Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
–  Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
–  Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Art. 3 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

–  Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
–  Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
–  Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
–  Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
–  Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Umsetzung der Basis-Nachhaltigkeitsstrategie in der Vermögensverwaltung (Stand 01.08.2022)

Die Umsetzung der Basis-Nachhaltigkeitsstrategie in der Vermögensverwaltung können Sie in diesem Dokument nachlesen.

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

–  Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
–  Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
–  Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b OffenlegungsVO).
–  Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Inhaltliche Verantwortung gem. § 55 Abs. 2 RStV

Dr. Christian Funke (Vorstand)

© Source For Alpha AG, Frankfurt. Alle Rechte vorbehalten.

 

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